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   OLG Dresden, 23.12.1993 - 2 AK 136/93   

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OLG Dresden, 23.12.1993 - 2 AK 136/93 (https://dejure.org/1993,8622)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.12.1993 - 2 AK 136/93 (https://dejure.org/1993,8622)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Dezember 1993 - 2 AK 136/93 (https://dejure.org/1993,8622)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • JR 1994, 377
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Ws 322/17

    Kostenfestsetzung gegen Verurteilten zugunsten des Nebenklagebeistands;

    Die Dauer einer gemäß §§ 72 Abs. 4 S. 1, 71 Abs. 2 JGG erfolgten einstweiligen Unterbringung in nicht geschlossenen Heimen der Jugendhilfe ist auch dann nicht in die Sechsmonatsfrist des § 121 Abs. 1 StPO einzurechnen, wenn der Unterbringungsbefehl nachträglich gemäß § 72 Abs. 4 S. 2 JGG durch einen Haftbefehl ersetzt und dieser in unmittelbarem Anschluss an die Unterbringung vollzogen wird (Abweichung zu OLG Karlsruhe, NStZ 1997, 452; OLG Dresden, JR 1994, 377).

    Diese Erwägungen sind nach Auffassung des Senats auch dann maßgeblich, wenn ein solcher Unterbringungsbefehl nachträglich gemäß § 72 Abs. 4 S. 2 JGG durch einen Haftbefehl ersetzt und dieser in unmittelbarem Anschluss an die in einer nicht geschlossenen Einrichtung erfolgte Unterbringung vollzogen wird (vgl. Brunner, JR 1994, 378; a. A. OLG Karlsruhe, NStZ 1997, 452; OLG Dresden, JR 1994, 377; Böhm in: MK-StPO, 2. Aufl., § 121 Rn. 24; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl., Rn. 2197; Diemer in: Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 72 Rn. 15; Dölling in: Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 72 Rn. 9b; Hilger in: LR-StPO, 26. Aufl., Rn. 12; Krauß in: Graf (Hrsg.), StPO, 2. Aufl., § 121 Rn. 3; Paeffgen in:.

  • OLG Karlsruhe, 14.03.1997 - 3 HEs 91/97
    Hierbei hat es nicht bedacht, daß in vorliegender Sache die Dauer der Unterbringung des Jugendlichen im Landesjugendheim Schloß Stutensee in die Berechnung der Sechsmonatsfrist des § 121 Abs. 1 StPO , nachdem im Anschluß an die Unterbringung Untersuchungshaft angeordnet und vollzogen wurde, einzubeziehen war (OLG Dresden JR 1994, 377 ; Eisenberg JGG § 72 Rdnr. 13).
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